Schulgremien an der PromenadenSchule
Schulmitwirkung
Mit In-Kraft-Treten des Schulgesetzes wurde das bisherige Schulmitwirkungsgesetz aufgehoben. An seine Stelle sind die Paragraphen 62 bis 77 des Schulgesetzes mit folgenden drei Abschnitten getreten:
- §§ 62 - 64 Grundsätze der Mitwirkung
- §§ 65 - 75 Mitwirkung in der Schule
- §§ 76 - 77 Mitwirkung beim Schulträger und beim Ministerium





